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L200 mit erhöhter Anhängelast bis 3 Tonnen

Dienstag, 15. Juli 2014, 14:46 Uhr
• Basisversion mit elektronische Stabilitäts- und Traktionsregelung MASC/MATC

Der Pick-up L 200 geht mit sinnvollen Neuerungen in das Modelljahr 2015. So verfügt der Allradler nun schon in der neuen Basisausführung „L200“ über die elektronische Stabilitäts- und Traktionsregelung MASC/MATC und erhöht damit nochmals die aktive Sicherheit.

Bei den Versionen PLUS und TOP wurde gegenüber den vergleichbaren Vorgängermodellen die gebremste Anhängelast von 2.700 kg auf jetzt 3.000 kg (bei 12% Steigung) erhöht, was in Verbindung mit seiner hohen Nutzlast für hervorragende Transport-Kapazitäten sorgt.

Der Klassiker seiner Gattung mit der markant gezeichneten Kabine ist nach wie vor mit zweisitziger Einzelkabine, als Viersitzer mit verlängerter „Club Cab“-Karosserie und als Doppelkabiner mit vier Türen und fünf Sitzplätzen lieferbar.

Das 2,5-Liter-Turbodieseltriebwerk des L200 steht unverändert in zwei Leistungsvarianten bereit. Die 100 kW/136 PS starke Ausführung 2.5 DI-D für die Basisvariante ist mit dem zuschaltbaren Allradantrieb „Easy Select 4WD“ kombiniert, der 131 kW/178 PS leistende 2.5 DI-D+ für die Varianten PLUS und TOP mit dem Permanent-Allradsystem „Super Select 4WD“ mit Geländeuntersetzung.

Quelle: MMD Automobile GmbH


Kraftstoffverbrauch für Mitsubishi L200 in l/100 km, innerorts: 10,6-8,9; außerorts: 7,9-6,8; kombiniert: 8,8-7,5; CO2-Emission, kombiniert: 233-199 g/km; Effizienzklasse E-D (gemäß VO (EG) Nr. 715/2007).

"Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Straße 1, 73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist."

Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.